UNSERE AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Fitnessverträge zwischen train&fun und ihren Kunden. Abweichende Geschäfts bedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
**Vertragsgegenstand und Hausordnung
**a) train&fun gewährt dem Kunden das Recht, die jeweiligen Fitness- und Badeanlagen im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dieses Recht ist nicht übertragbar.
Die Nutzungsvereinbarung beinhalten:
die Nutzung der train&fun Fitness-Anlage
(Kraftbereich, Cardio-Bereich, Kursraum)
den Aufenthalt im Schwimmbad, bzw. dessen Umkleiden zu den öffentlichen Schwimm und Öffnungszeiten
Der Einlass kann nur gegen Vorlage des Einlassmediums gewährt werden.
b) In dem Gebäude- und Freianlagenkomplex gilt die jeweilige Hausordnung. Jedes Mitglied hat diese Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten.
c) Die Benutzung der Fitness-Geräte ist nur erlaubt, wenn eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte durch einen train&fun Fitness-Trainer erfolgt ist. Die Anweisung der Mitarbeiter von train&fun sind zu beachten.
d) Fitness und Schwimmen ist nur während der regulären Öffnungszeiten des Fitnessstudios bzw. des Schwimmbades möglich.
**Kündigung
**Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Sie kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Postalische Zusendung der Kündigung an die nachfolgende Adresse:
Train&Fun 
Nizzatal 4
42555 Velbert
Das Kündigungsrecht steht auch train&fun zu. Zieht der Kunde um, kann er gegen Vorlage der Meldebestätigung des neuen Wohnorts den Vertrag außerordentlich zum Ende des folgenden Vertragsmonat kündigen, dies jedoch nur, wenn der Wohnungswechsel in eine andere Stadt oder Gemeinde erfolgt und sich dadurch sein Weg zur Fitnessanlage wesentlich verlängert oder erschwert wird. Im Übrigen bleibt ein gesetzlich vorhergesehenes außerordentliches Kündigungsrecht der Parteien aus wichtigen Gründen unberührt.
**Einlassmedium
**Beim ersten Besuch des Fitnessstudios erhält das Mitglied ein Einlassmedium gegen eine Kaution von Euro 5,00. Ein Ersatzmedium bei Verlust oder Beschädigung wird gegen Euro 10,00 ausgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, das Einlassmedium zur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Jeder Verlust des Einlassmediums ist train&fun unverzüglich zu melden.
**Fälligkeit und Lastschriftverfahren
**a) Die Höhe der Nutzungsgebühr ergibt sich aus der vertraglich festgelegten Trainingsanmeldung.
b) Erteilt der Kunde eine Einzugsermächtigung wird der Mitgliedsbeitrag monatlich im Voraus, spätestens am Fünften des Monats abgebucht. 
Änderungen der Anschrift und Kontodaten sind train&fun unverzüglich mitzuteilen.
**Haftung
**a) Auf mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Bekleidungs- und Wertgegenstände hat der Kunde selbst zu achten, train&fun übernimmt für den Verlust oder deren Beschädigung keine Haftung. Es sei denn, der Verlust beruht auf grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von train&fun bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch bei der Nutzung etwaiger von train&fun zur Verfügung gestellter Schließfächer. Diese können von train&fun bei Missbrauch durch den Kunden geöffnet werden. Zu dem darf Train&Fun ,,reservierte'' und somit über nacht (nach Öffnungszeiten) verschlossene Schließfächer aufbrechen und den Inhalt aufbewahren. 
b) Die Haftung für sonstige Schäden ist ausgeschlossen, sofern sie nicht auf fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung von train&fun bzw. einem ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhen. train&fun haftet nicht für gänzlich selbstverschuldete Unfälle. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
**Sonstiges
**a) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sonstige Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.
b) Sollten eine oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellten sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelungen oder zur Auffüllung der Lücke werden die Parteien eine angemessene Regelung treffen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit Sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.